Der TfW-Praxistipp (2):
Fotografieren mit der fliegenden Kamera
25. Februar 2011 Fotografieren aus dem Hubschrauber oder aus dem Flugzeug ist nicht neu. Fotografieren mit ferngesteuerten Flugdrohnen für zivile Zwecke dagegen schon. Vorteile bieten die kamerabestückten Quadrokopter nicht nur in den deutlich niedrigeren Kosten gegenüber Miethelikoptern, sondern auch in den Motiv-Möglichkeiten: Die fliegenden Kameras können beispielsweise über öffentlichen Plätzen oder Straßen in so niedriger Flughöhe stehen, wie es bemannten Fluggeräten verboten ist. (Bildrechte abgebildeter Personen sind selbstverständlich zu beachten.)
Grundsätzlich kann man natürlich auch vom Hubschrauber aus mit dem Teleobjektiv an ein gewünschtes Motiv heranzoomen, das gilt aber nur für Winkel nahe einer Vertikalen, also beispielsweise steil von oben nach unten. Wenn es dagegen eher um horizontal orientierte Perspektiven aus niedrigen Höhen geht, spielen Kameradrohnen ihren fotografischen Vorteil aus: Sie können beispielsweise Gebäudekanten im zehnten Stock von außen im Anschnitt zeigen und damit von dort fotografieren, wo sonst niemand hingelangt. Das Bildmotiv wird dabei live über eine Telebrille vom Boden aus kontrolliert, der Pilot oder ein Begleiter sehen per TV-Brille also mit den Augen der Kamera.
Flugdrohnen-Fotos der Hamburger Hafencity


Die hier gezeigten Fotos habe ich per fliegender Kamera in den vergangenen Jahren für eine Langzeit-Foto-Dokumentation über Hamburgs Hafencity produziert. Eingesetzt wurde dazu ein Microdrones-Fluggerät von Flying-Digicam aus Hude bei Bremen. Firmen-Inhaber Peter Mora gehört zu den Drohnenfotografie-Pionieren in Deutschland.









