Die Menschenwürde und der Boulevard: Der doppelte Tod des Muammar al Gaddafi
25. Oktober 2011Ist es angemessen, einem Toten – der gewiss ein Menschenschinder war – die letzte Würde zu rauben?
Ist es angemessen, den Leichnam Gaddafis in Werbeaufstellern an jedem Kiosk, jeder Bäckerei, jeder Bahnstation öffentlich auszustellen?
Ist es angemessen, für den Abverkauf einer Zeitung in Kauf zu nehmen, dass unzählige Kinder auf ihrem Schulweg in das blutverschmierte Gesicht eines toten Menschen schauen (müssen).
Darauf gibt es nur eine Antwort. Sie lautet: nein.
Erinnert sich in der Boulevard-Presse noch jemand an den Pressekodex?
Darin heißt es unter Ziffer 11 zur “Sensationsberichterstattung”:
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.
Und konkretisiert dazu in Ziffer 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.
Das gilt nach wie vor für alle, die als JournalistInnen tätig sind. Auch für die Redaktionen von Bild bis Hamburger Morgenpost.
Immerhin: Wer sich die Zeitungstitelseiten vom Tag nach dem Tod Gaddafis anschaut, wird feststellen, dass viele Blätter die Richtlinie des Pressekodex geachtet haben.











