Der Freitagnachmittaglink: Berühmte Fotografen fotografiert für ein Fotobuch

16. März 2012

Crowdfunding ist, wenn Menschen per Internet Geld zusammenlegen, um damit gemeinsam ein Projekt zu finanzieren, das sonst wahrscheinlich unfinanziert geblieben wäre.

Im Ergebnis kommt dabei dann vielleicht eine Stromberg-Folge in Kinofilmlänge heraus. Oder ein Fotobuch ganz eigener Art, für das der Fotograf Tim Mantoani berühmte Fotografen und ihre berühmtesten Fotografien mit einer äußerst ungewöhnlichen Kamera fotografiert hat. Eine tolle Idee, ein tolles Ergebnis und das zum gut angelegten Projektvolumen von etwa 17.000 US-Dollar, arrangiert via Kickstarter. Unbedingt anschauen!

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Stefan Heijnk

Leistungsschutzrecht für Verlage: Ein massiver Eingriff in die Informationsfreiheit

13. März 2012

Um es klar zu sagen: Urheberrechte und Nutzungsrechte schützen geistiges Eigentum aus guten Gründen. KünstlerInnen, MusikerInnen oder freie JournalistInnen beispielsweise müssen von ihrer Arbeit leben können. Gleiches gilt für Zeitungsverlage. Wer diese Rechte am eigenen geistigen Schaffen verletzt, muss deshalb eine juristische Sanktion erfahren. Niemand wird das in Frage stellen wollen.

Das geplante Leistungsschutzrecht der Bundesregierung allerdings hat in dem jetzt vorliegenden Koalitionsentwurf mit dem Schutz geistigen Eigentums nichts zu tun: Es ist ein Gesetz, das es Verlagen künftig rechtsfest erlaubt, für Verweise auf die eigenen Webseiten nicht nur von Google Geld zu verlangen, sondern von vielen anderen Linksetzern auch. Im entsprechenden Papier des Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP vom 04. März 2012 heißt es konkret:

“Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.

Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.”

Ein solcherart gestaltetes Leistungsschutzrecht würde entschieden in den freien Informationsfluss im Internet eingreifen.

Dieser Preis ist eindeutig zu hoch: Zwar würde die private Nutzung von Presseerzeugnissen kostenlos bleiben. Trotzdem werden mittelbar natürlich ALLE Nutzer von einer solchen Neuregelung betroffen sein. Man stelle sich das einmal vor: Wer wird künftig noch auf Artikel auf Zeitungswebsites verweisen oder gar daraus zitieren wollen, wenn selbst Sätze oder Absätze (“kleine Teile”) nur noch gegen Bares verwendet werden dürfen? Ein derart weitreichendes Recht wäre ein massiver Eingriff in das öffentliche Informationsgeschehen, würde viele kleine Multiplikatoren treffen und so die Meinungsvielfalt drastisch einschränken.

Überflüssig ist es obendrein: Wer nicht in Googlenews auftauchen will, benutzt einfach das Disallow-Formular. Wer verhindern will, dass Google mit Linkverweisen auf die eigenen Seiten Geld verdient, der kann dies auch heute schon durch einen simplen Nofollow-Eintrag in die Meta-Tags unterbinden. Und wer bei Google mitkassieren will, muss mit Google einen Vertrag verhandeln. Ganz ohne Gesetzgeber. Ganz ohne Eingriffe in den freien Informationsfluss. Und ganz ohne gesetzliches Leistungsschutzrecht.

Weiterführende Links

Koalitionsausschuss zum Leistungsschutzrecht

Pro und Contra zum Leistungsschutzrecht

ACTA und die Folgen: Wenn das Teilen im Internet kriminalisiert wird

13. März 2012

ACTA, PIPA, SOPA, Leistungsschutzrechte für Verleger – die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das freie Sich-und-Andere-Informieren im Web sollen auch in der Europäischen Union künftig drastisch enger gefasst werden. Etliche der neuen Bestimmungen – sollten sie tatsächlich Gesetz werden – würden das, was heute im Web alltäglich ist, massiv beeinflussen und in Teilen kriminalisieren.

Auch wenn sicher unstrittig ist, dass Urheber- und Nutzungsrechte selbstverständlich auch im Web geschützt werden müssen: Es kann nicht sein, dass der freie Fluss der Information künftig rechtlich eingeschränkt wird, nur weil es Unverbesserliche gibt, die beispielsweise als Download-Piraten illegal kostenpflichtige Filme oder Musikstücke ins Web herauf- oder sich von dort herunterladen.

Eines dieser fragwürdigen Vorhaben ist ACTA, das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (dt.: Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen). Zu Jahresbeginn gab es in vielen EU-Staaten Massenproteste gegen dieses Abkommen. Die EU-Kommission hat den Entwurf des Abkommens inzwischen dem Europäischen Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

Auch wenn mehrere EU-Mitgliedsstaaten den Ratifizierungsprozess bereits vorübergehend gestoppt haben und die Diskussion nicht mehr im öffentlichen Fokus steht: Endgültig vom Tisch ist das Abkommen nicht. Ursprünglich sollte es bis Juni 2012 vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, jetzt wird mit einem Beschluss erst für 2013 oder 2014 gerechnet.

Dieses Video erläutert (sicherlich tendenziös, aber in der Sache klar), was ACTA ist und wie es wirken würde, wenn es erst geltendes Recht ist:

Weiterführende Links:

Der ACTA-Text im Wortlaut (PDF)

Jetzt mitmachen: Online-Petition gegen ACTA

Jetzt mitmachen: Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen ACTA

Zum Welttag gegen Internet-Zensur: Das sind die Feinde des Internet 2012

12. März 2012


Frische Post von Reporter ohne Grenzen (ROG): Heute ist zum dritten Mal “Welttag gegen Internet-Zensur” – und ROG hat dazu passend den aktuellen Bericht über die „Feinde des Internet“ veröffentlicht. Darin ist dokumentiert, wie in einigen Staaten mit massiver Online-Überwachung die freie Meinungsäußerung unterdrückt wird. ROG zählt zwölf Länder zu den Feinden des Internets, 14 weitere stehen „unter Beobachtung“:

- Bahrein
- Birma
- China
- Iran
- Kuba
- Nordkorea
- Saudi Arabien
- Syrien
- Turkmenistan
- Usbekistan
- Vietnam
- Weißrussland

Online-Inhalte werden in diesen Ländern staatlich stark gefiltert, kritische Blogger und Online-Journalisten bespitzelt und unter Druck gesetzt. Zahlenmäßig ist die Liste der „Feinde des Internets“ im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert, der Zensurdruck in einzelnen Staaten ist jedoch noch einmal gestiegen. Vor allem Iran und China haben die Internet-Überwachung im vergangenen Jahr laut ROG intensiviert. In China übe das Regime massiven Druck auf private Internetfirmen aus, damit diese sie bei der Zensur unterstützten. Iran habe ein eigenes „nationales Internet“ angekündigt.

Sowohl im Iran als auch in Vietnam seien im vergangenen Jahr zahlreiche Online-Aktivisten festgenommen worden. Im Iran säßen derzeit 20, in Vietnam 18 von ihnen im Gefängnis. Der Iran unterstütze auch das Regime in Syrien bei der Kontrolle des Internets; dort würden Berichte über die blutige Niederschlagung der Opposition unterdrückt.

Es gibt, so ROG, “allerdings auch Zeichen der Hoffnung: In Birma hat das Militär Journalisten und Blogger freigelassen und gesperrte Webseiten freigegeben. Gesetze zur Internet-Überwachung sind jedoch nach wie vor in Kraft und die technischen Möglichkeiten zur Kontrolle weiterhin gegeben”. ROG will beobachten, ob Birmas Regierung die begonnenen Reformen fortsetzt. Dies könnte dazu führen, dass das Land bald nicht mehr zu den „Feinden des Internets“ gehört.

Länder unter Beobachtung
Vierzehn Staaten stellt ROG im aktuellen Bericht „unter Beobachtung“: Dazu gehören wie schon im vergangenen Jahr Australien, Ägypten, Eritrea, Frankreich, Malaysia, Russland, Südkorea, Sri Lanka, Thailand, Tunesien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate. Neu hinzugekommen seien in diesem Jahr Indien und Kasachstan. Das hierzulande beliebte Reiseziel Thailand laufe dabei Gefahr, bald zu den „Feinden des Internets“ zu gehören, “sollten dort weiterhin massiv Online-Inhalte zensiert und Netzaktivisten wegen Beleidigung der Obrigkeit verhaftet werden”.

Venezuela und Libyen hingegen stehen nicht länger auf der Liste der „Länder unter Beobachtung“: In Libyen ging mit dem Sturz Muammar al-Gaddafis eine Ära der Zensur zu Ende. Ein Gesetz von 2011 in Venezuela, das eine Gefahr für Internetfreiheit hätte darstellen können, habe in der Praxis bisher kaum negative Folgen gehabt. Der Zugang zum Internet sei weitgehend frei.

Auch in Ländern, die der Bericht nicht erwähnt, sei das Internet oft nicht vollständig frei zu nutzen. ROG beobachte “insbesondere die Situation in Aserbaidschan, Marokko, Pakistan und Tadschikistan sehr genau”.

Und in Deutschland?
Netzpolitik.org weist darauf hin, dass auch in Deutschland längst nicht alles in Ordnung sei, “denn auch hier gibt es Zensur, immer wieder Vorschläge für repressivere Gesetze, beunruhigende Überwachungsmaßnahmen sowie deren Export”. Die Einführung von Netzsperren sei in Deutschland bislang abgewendet worden. Grundsätzlich könne es aber auch bei uns zu Zuständen wie in Frankreich kommen, wo staatliche Internet-Zensur und Zugangssperren für Nutzer bereits üblich seien. ROG führt Frankreich seit zwei Jahren als einzigen EU-Mitgliedstaat auf der Liste der “unter Beobachtung stehenden Länder”.

Weiterführende Links

ROG: Bericht zum Welttag gegen Internetzensur (PDF, engl.)

Für mehr Quellentransparenz: Curator’s Code ist die Netiquette fürs Kuratieren

12. März 2012


Das Sichten, Zusammentragen und Arrangieren von Web-Fundstücken durch Kuratoren hilft Internet-Nutzern, relevante Information schnell von Irrelevantem zu trennen. Maria Popova von Brainpickings.org sagt deshalb: Auch Web-Kuratoren sind Autoren, eben auf ihre Art. Das Kuratieren sei ein Akt kreativen geistigen Schaffens:

In an age of information overload, information discovery — the service of bringing to the public’s attention that which is interesting, meaningful, important, and otherwise worthy of our time and thought — is a form of creative and intellectual labor, and one of increasing importance and urgency. A form of authorship, if you will.

Anders als etwa für Fotos oder für wissenschaftliche Veröffentlichungen gebe es fürs Kuratieren im Web allerdings bislang kein einfaches Quellenverweissystem, allenfalls die obligatorischen Verweise “via” und “h/t” (für: “hat tip”, meint: anerkennendes Tippen an die Hut-Krempe).

Popova hat deshalb gemeinsam mit einigen Mitstreiterinnen die Initiative Curator’s Code gestartet und zwei grafische Zeichen fürs Kuratieren entwickelt, die das Verweisen auf Webquellen auf einfache Weise erlauben sollen: ein um 90 Grad nach links gekipptes S zeigt einen direkten Verweis an, ein Pfeilsymbol mit Kringel zeigt einen indirekten (inspirierenden) Verweis an.

Damit es mit dem Setzen dieser Zeichen, die bislang in keinem Zeichensatz vorhanden sind, auch tatsächlich klappt, gibt es auf der Projektwebsite ein Bookmarklet für den Browser. Das Bookmarklet kann sich jeder Nutzer in die Linkleiste am Browserkopf ziehen und nützlich erscheinende Adressen dann aus einem Fensterchen im Browser auf die eigenpublizierte Seite kopieren. Verweiszeichen inklusive. Im Ergebnis sieht das dann beispielsweise so aus:

ᔥ Curator’s Code
↬ Brainpickings.org

S. 1 v. 212



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