Leistungsschutzrecht für Verlage: Ein massiver Eingriff in die Informationsfreiheit
13. März 2012Um es klar zu sagen: Urheberrechte und Nutzungsrechte schützen geistiges Eigentum aus guten Gründen. KünstlerInnen, MusikerInnen oder freie JournalistInnen beispielsweise müssen von ihrer Arbeit leben können. Gleiches gilt für Zeitungsverlage. Wer diese Rechte am eigenen geistigen Schaffen verletzt, muss deshalb eine juristische Sanktion erfahren. Niemand wird das in Frage stellen wollen.
Das geplante Leistungsschutzrecht der Bundesregierung allerdings hat in dem jetzt vorliegenden Koalitionsentwurf mit dem Schutz geistigen Eigentums nichts zu tun: Es ist ein Gesetz, das es Verlagen künftig rechtsfest erlaubt, für Verweise auf die eigenen Webseiten nicht nur von Google Geld zu verlangen, sondern von vielen anderen Linksetzern auch. Im entsprechenden Papier des Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP vom 04. März 2012 heißt es konkret:
“Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.”
Ein solcherart gestaltetes Leistungsschutzrecht würde entschieden in den freien Informationsfluss im Internet eingreifen.
Dieser Preis ist eindeutig zu hoch: Zwar würde die private Nutzung von Presseerzeugnissen kostenlos bleiben. Trotzdem werden mittelbar natürlich ALLE Nutzer von einer solchen Neuregelung betroffen sein. Man stelle sich das einmal vor: Wer wird künftig noch auf Artikel auf Zeitungswebsites verweisen oder gar daraus zitieren wollen, wenn selbst Sätze oder Absätze (“kleine Teile”) nur noch gegen Bares verwendet werden dürfen? Ein derart weitreichendes Recht wäre ein massiver Eingriff in das öffentliche Informationsgeschehen, würde viele kleine Multiplikatoren treffen und so die Meinungsvielfalt drastisch einschränken.
Überflüssig ist es obendrein: Wer nicht in Googlenews auftauchen will, benutzt einfach das Disallow-Formular. Wer verhindern will, dass Google mit Linkverweisen auf die eigenen Seiten Geld verdient, der kann dies auch heute schon durch einen simplen Nofollow-Eintrag in die Meta-Tags unterbinden. Und wer bei Google mitkassieren will, muss mit Google einen Vertrag verhandeln. Ganz ohne Gesetzgeber. Ganz ohne Eingriffe in den freien Informationsfluss. Und ganz ohne gesetzliches Leistungsschutzrecht.
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